Was muss ich zur (ersten) Behandlung mitbringen?
Zu ihrem ersten Termin bringen Sie bitte ein großes Badetuch oder Laken sowie die Verordnung (Rezept) ihres Arztes mit. Bitte beachten Sie, dass Rezepte gesetzlich versicherter Patienten laut Gesetzgeber innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen. Liegt ihr erster Behandlungstermin nach der Frist von 28 Tagen, muss Ihnen der Arzt eine neue Verordnung ausstellen. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Arztberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen.
Muss ich etwas zu meiner Behandlung zuzahlen?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und nicht von der Zuzahlung befreit sind, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Dieser dient zur Kostenentlastung der Krankenkassen und wird von uns dorthin weitergeleitet.
Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes plus 10 Euro. Diese 10 Euro haben nichts mit der Praxisgebühr zu tun.
Wie läuft die Abrechnung als Privatpatient?
Ist die Verordnung erfüllt erhalten Sie von uns eine Rechnung über die vorher vereinbarten Behandlungskosten. Diese können ggf. von den Beihilfesätzen abweichen.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Regelbehandlungsdauer für Krankengymnastik liegt bei 15-20 Minuten pro Einheit.
Was passiert mit einem verpassten Termin?
Sollten Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 24h vorher bei uns absagen, damit wir den Termin einem Patienten unserer Warteliste zuteilen können. Sollten sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen, erlauben wir uns diesen privat in Rechnung zu stellen (25 € für Einzeltemin, 50 € für Doppeltermin, 75 € für 60 Min. Behandlung).